In – Tagen ändert sich die Berechnung neuer Energieausweise. Mehr erfahren

Energieausweise für Nichtwohngebäude

Der Bedarfsausweis zum Festpreis.

Für Nichtwohngebäude jeder Größenordnung: 3.400 €* pauschal, inklusive Vor-Ort-Begehung und gesetzeskonformer Erstellung nach § 81 GModG.

3.400 €* Festpreis je Gebäude Unabhängig von der QuadratmeterzahlBegehung vor Ort inklusive

Isometrische Zeichnung eines Bürokomplexes
Bürokomplex18.500 m² Festpreis 3.400 €*
Energieausweise erstellt
400+
Bewertete Fläche
1 Mio.+ Quadratmeter
Zufriedene Kunden
5+ Jahre
Rechtsgrundlage
§ 81 GModG DIN V 18599

01Objektarten

Vom Logistik­zentrum bis zum Senioren­heim.

Unser Schwerpunkt sind Nichtwohngebäude und gewerblich betriebene Immobilien. Nutzung, Technik und Größe können variieren, aber der Preis bleibt gleich.

  • Bürokomplex mit drei Gebäudeteilen
    01

    Bürokomplexe & Verwaltung

    Mehrere Bauteile, gemischte Zonen, zentrale Lüftung und Kälte.

    800 – 60.000 m²
    3.400 €*
  • Logistikhalle mit Verladetoren und Bürotrakt
    02

    Logistik- & Lagerhallen

    Große Hüllflächen, Hallenheizung, angegliederte Bürotrakte.

    800 – 120.000 m²
    3.400 €*
  • Fachmarktzentrum mit mehreren Ladeneinheiten
    03

    Handel & Einkaufszentren

    Hohe Beleuchtungs- und Kühllasten, viele Mieteinheiten.

    800 – 80.000 m²
    3.400 €*
  • Produktionshalle mit Verwaltungsbau
    04

    Produktion & Industrie

    Fertigung, Werkstatt und Verwaltung mit eigenen Nutzungsprofilen.

    800 – 90.000 m²
    3.400 €*
  • Mehrgeschossiges Hotelgebäude
    05

    Hotels & Boardinghäuser

    Durchgehender Betrieb, Warmwasser, Gastronomie und Konferenz.

    800 – 40.000 m²
    3.400 €*
  • Verwaltungs- und Gesundheitsbau
    06

    Gesundheit, Bildung & Sonderbau

    Ärztehäuser, Kliniken, Schulungs- und Laborgebäude.

    800 – 50.000 m²
    3.400 €*
  • Seniorenheim mit Innenhof und überdachtem Eingang
    07

    Seniorenheime & Pflege

    Betrieb rund um die Uhr, hoher Warmwasserbedarf, Großküche und Wäscherei.

    800 – 25.000 m²
    3.400 €*
  • Wohn- und Geschäftshaus mit Läden im Erdgeschoss und Dachterrasse
    08

    Gemischt genutzte Gebäude

    Läden, Büros oder Praxen und Wohnungen unter einem Dach.

    800 – 40.000 m²
    3.400 €*

02Gebäudemodernisierungsgesetz

Ab 1. Januar 2027 zählt für neue Ausweise nur noch der Bedarf.

Ab 2027 wird der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude zum neuen Standard. Gleichzeitig erweitert das GModG die Anlässe, bei denen Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen müssen.

– Tage bis zum Stichtag
01.01.2027
Jetzt Angebot anfordern
  1. § 81

    Neue Ausweise nur als Bedarfsausweis

    Wird ab dem Stichtag ein neuer Energieausweis benötigt, etwa für Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung, erfolgt die Bewertung auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung. Bereits ausgestellte Verbrauchsausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

  2. DIN V 18599

    Veränderte Berechnungsgrundlage

    Zum 1. Januar 2027 ändert sich die Berechnung nach DIN V 18599. Dadurch kann dasselbe Gebäude künftig andere energetische Kennwerte erhalten.

  3. Auslöser

    Auch die Vertragsverlängerung zählt

    Ab 2027 zählt auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags zu den relevanten Anlässen. Liegt kein gültiger Energieausweis vor, wird ein neuer benötigt.

  4. A – G

    Neue Effizienzklassen

    Nichtwohngebäude erhalten erstmals eine Energieeffizienzklasse von A bis G. Damit wird ihre energetische Qualität deutlich schneller vergleichbar und auch in der Vermarktung sichtbarer.

    1. A
    2. B
    3. C
    4. D
    5. E
    6. F
    7. G
  5. § 40

    Sanierungsschwellen ab 2030

    Ab 2030 gelten für bestehende Nichtwohngebäude verbindliche Mindeststandards – ausgerichtet auf die schwächsten 16 % des Bestands, ab 2033 auf die schwächsten 26 %. Ob ein Objekt betroffen ist, zeigt erst der Bedarfsausweis.

Bis 31.12.2026Stichtagsvorteil

Noch 2026 berechnen lassen. Ab 2027 vergleichen.

Mit der neuen DIN V 18599 kann dasselbe Gebäude ab 2027 andere Kennwerte erhalten. Sichern Sie sich 2026 Ihren Ausweis nach der aktuellen Berechnung. Anfang 2027 rechnen wir proaktiv nach: Ist das neue Ergebnis besser, erstellen wir auf Wunsch einen neuen Ausweis.

2026Jetzt

Gültigen Ausweis sichern

Sie erhalten Ihren Energiebedarfsausweis nach der aktuell geltenden DIN V 18599. Er ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig.

Festpreis
3.400 €* je Gebäude, unabhängig von der Fläche
Fertig in
10 Werktagen nach der Vor-Ort-Begehung, im Express in 5
Ab 2027Optional

Wir rechnen nach, Sie entscheiden

Anfang 2027 berechnen wir Ihr Gebäude nach dem neuen Standard und melden uns proaktiv bei Ihnen, wenn es dabei einen besseren Wert erreicht.

Besser
Auf Wunsch erhalten Sie für 1.000 €* einen neuen Ausweis mit dem besseren Ergebnis.
Nicht besser
Für Sie ändert sich nichts. Ihr Ausweis von 2026 gilt weiter.
Jetzt Angebot anfordern

Noch – Tage bis zum Stichtag

03Ablauf

Fünf Schritte. Einer davon bei Ihnen vor Ort.

Keine Kalkulation, keine Nachverhandlung: Sie erhalten Ihr Angebot sofort zum Festpreis. Sie benennen eine Ansprechperson am Objekt, um alles Weitere kümmern wir uns. Fertig in 10 Werktagen nach der Vor-Ort-Begehung, im Express in 5.

  1. 01

    Angebot

    Objektart und Postleitzahl des Gebäudes genügen. Sie erhalten sofort Ihr Angebot zum Festpreis. Mit Ihrer Bestätigung ist der Auftrag erteilt.

    Online
  2. 02

    Unterlagen

    Bemaßte Grundrisse sind die wichtigste Grundlage. Falls sie nicht vorliegen, sprechen Sie uns bitte an. Alle weiteren Unterlagen stellen Sie einfach bereit, soweit sie vorhanden sind.

    Upload
  3. 03

    Begehung vor Ort

    Vor Ort gleichen wir die Unterlagen mit dem tatsächlichen Gebäude ab und erfassen Gebäudehülle, wesentliche Anlagentechnik sowie relevante Nutzungsbereiche direkt am Objekt, in der Regel innerhalb von 2 Stunden.

    Wir kommen zu Ihnen
  4. 04

    Berechnung

    Zonierung und energetische Bilanzierung nach DIN V 18599, inklusive Plausibilitätsprüfung.

    Bei uns
  5. 05

    Ausweis

    Registrierter Energiebedarfsausweis mit neuer Effizienzklasse für Nichtwohngebäude, digital als unterschriebenes PDF.

    PDF

04Ausweisvergleich

Verbrauch oder Bedarf: Nur einer hat Zukunft.

Der Verbrauchsausweis bewertet, wie ein Gebäude genutzt wurde. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst. Wir stellen deshalb nur noch den Bedarfsausweis aus.

Kriterium
Nicht mehr angeboten

Energieausweis nach Verbrauch

Pflicht ab 2027 bei Nichtwohngebäuden

Energieausweis nach Bedarf

Grundlage
Abgerechneter Energieverbrauch der letzten drei Jahre
Energetische Bilanzierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
Einfluss der Nutzer
Hoch: Leerstand, Mieterwechsel und Betriebszeiten verzerren das Ergebnis
Kaum: bewertet wird das Gebäude, nicht das Nutzerverhalten
Begehung vor Ort
Nicht vorgesehen
Fester Bestandteil unserer Leistung
Vergleichbarkeit der Gebäude
Eingeschränkt: jedes Nutzungsprofil ergibt andere Werte
Hoch: einheitliche Randbedingungen nach DIN V 18599
Due Diligence, ESG, Sanierungsplanung
Geringe Aussagekraft
Belastbar, mit Effizienzklasse und Schwellenwerten nach § 40 GModG ab 01.01.2027
Neuausstellung für Nichtwohngebäude ab 01.01.2027
Nein, bestehende Ausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig
Ja, nach § 81 GModG

05Referenzen

Ein Gebäude oder zwanzig: Wir sind Ihr Ansprechpartner.

Für Einzelobjekte gilt unser transparenter Festpreis. Für größere Portfolios stimmen wir Ablauf, Termine und Konditionen individuell mit Ihnen ab.

  1. 01

    Shoppingzentrum

    Bremen

    165.000 m² 3.400 €*
  2. 02

    Seniorenzentrum

    Berlin

    21.000 m² 3.400 €*
  3. 03

    Hochhaus

    Hessen

    18.600 m² 3.400 €*
  4. 04

    Fachmarktzentrum

    Brandenburg

    11.500 m² 3.400 €*
  5. 05

    Logistikhalle

    Nordrhein-Westfalen

    11.250 m² 3.400 €*
  6. 06

    Bürogebäude

    Berlin

    9.500 m² 3.400 €*

06Angebot & Kontakt

Den Preis kennen Sie schon. Fehlt nur Ihr Objekt.

Sie erhalten Ihr Angebot sofort per E-Mail und Ihren neuen Energieausweis innerhalb von 10 Werktagen nach Vor-Ort-Begehung.

Leistungsumfang
  • Bundesweite Vor-Ort-Begehung
  • Datenaufnahme Hülle und Anlagentechnik
  • Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Registrierter Energiebedarfsausweis
  • Neue Effizienzklasse für Nichtwohngebäude
  • Anfang 2027: Nachrechnung nach neuer DIN V 18599
Festpreis je Gebäudeunabhängig von der Fläche 3.400 €*zzgl. USt.

Ihr Angebot zum Festpreis

Wir wissen, wie sensibel Objektdaten sind. Die Details Ihres Objektes benötigen wir für Ihr Angebot nicht, sie lassen sich später problemlos ergänzen.

  1. 01Liegenschaft
  2. 02Kontakt
Schritt 1 von 2: Ihre Liegenschaft

Die Postleitzahl genügt für Ihr Angebot.

Sind aktuelle, bemaßte Grundrisse sämtlicher Geschosse vorhanden?

Schritt 1 von 2 · Mehrere Gebäude? Zur Kontaktanfrage

07FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktags.

Frage stellen
Warum kostet der Ausweis immer 3.400 €*, egal wie groß das Gebäude ist?

Weil wir ausschließlich Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude erstellen und unseren Prozess darauf ausgelegt haben: standardisierte Datenaufnahme, eingespielte Begehung, durchgängige Software. Der Aufwand hängt stärker von Zonierung und Technik ab als von Quadratmetern. Statt jedes Objekt einzeln zu kalkulieren, arbeiten wir mit einer Mischkalkulation und Sie mit einem festen Preis, den Sie vorab kennen.

Gibt es Zusatzkosten?

Der Festpreis von 3.400 €* umfasst Vor-Ort-Begehung, Datenaufnahme, Berechnung, Registrierung und Ausstellung des Energiebedarfsausweises für ein Gebäude. Zusatzleistungen wie die Expressbearbeitung werden nur auf Wunsch berechnet.

Beauftragen Sie uns noch 2026, prüfen wir Ihr bereits erfasstes Gebäude Anfang 2027 von uns aus nach der neuen Berechnungsgrundlage. Fällt das Ergebnis besser aus, können Sie für 1.000 €* einen neuen Ausweis erhalten. Eine Verpflichtung besteht nicht.

Ist die Angebotsanfrage verbindlich?

Nein. Mit dem Formular fordern Sie ein schriftliches Angebot zum Festpreis an, beauftragt sind wir erst, wenn Sie das Angebot bestätigen. Wer vorab nur eine Frage klären möchte, kann auch gerne unser Kontaktformular nutzen.

Bleibt mein bestehender Verbrauchsausweis gültig?

Vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte Ausweise behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellung. Läuft Ihr Ausweis aus oder liegt keiner vor, kommt für Nichtwohngebäude ab dem Stichtag nur noch der Bedarfsausweis in Frage.

Wie schnell erhalte ich den Ausweis?

Standardmäßig innerhalb von 10 Werktagen nach der Vor-Ort-Begehung. Wenn es eilig ist, bieten wir eine Expressbearbeitung innerhalb von 5 Werktagen nach der Begehung an.

Was passiert, wenn Pläne oder technische Unterlagen fehlen?

Bemaßte Grundrisse benötigen wir zwingend. Fehlende Angaben zu Bauteilen und Anlagentechnik erheben wir bei der Begehung oder setzen sie nach den anerkannten Vereinfachungen für den Gebäudebestand an.

Wir verwalten ein Portfolio. Wie läuft das ab?

Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, eine gemeinsame Terminplanung für alle Standorte und einen Ausweis je Gebäude, über die Konditionen sprechen wir nach Ihrer Kontaktaufnahme. Die Ergebnisse liefern wir auf Wunsch zusätzlich als strukturierte Übersicht für Ihr Reporting.

Arbeiten Sie bundesweit?

Ja. Begehungen führen wir in ganz Deutschland durch. Der Festpreis gilt unabhängig vom Standort.

Gilt das auch für gemischt genutzte Gebäude?

Bei gemischt genutzten Gebäuden kommt es auf den Anteil und die Art der Nutzungen an. Überwiegt die Nichtwohnnutzung deutlich, wird in der Regel ein Ausweis für Nichtwohngebäude erstellt. Wir prüfen das vorab für Ihr Objekt.

Noch – Tage bis zum 01.01.2027

Der Stichtag steht fest. Ihr Preis auch.