Häufig gestellte Fragen
Dieser Abschnitt dient dazu, Ihre ungeklärten Fragen zum Thema Energiebedrafsausweis für Nichtwohngebäude (DIN V 18599) zu beantworten. Sie können uns natürlich auch jederzeit eine E-Mail schreiben, oder einen Call vereinbaren.
Wann wird ein Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude Pflicht?
Ein Energieausweis ist erforderlich, sobald Sie ein Nichtwohngebäude (z. B. Büro, Gewerbe, Handel) verkaufen, neu vermieten oder verpachten wollen. Spätestens bei der Besichtigung muss er vorgelegt werden. Zusätzlich gibt es für öffentliche Gebäude eine Aushangpflicht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbräuchen der letzten 3 Jahre und hängt stark vom Nutzerverhalten, Leerstand und Betriebszeiten ab. Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik objektiv nach DIN V 18599 – unabhängig vom Nutzer. Dies macht Gebäude vergleichbar.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Nach Ausstellung und Registrierung ist der Energieausweis 10 Jahre gültig. Wenn sich das Gebäude oder die Anlagentechnik wesentlich verändert, ist eine Aktualisierung sinnvoll.
Was passiert, wenn ich keinen gültigen Ausweis vorlege?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht Bußgelder vor (bis zu 10.000 Euro). Zusätzlich können zivilrechtliche Risiken entstehen, wenn Käufer oder Mieter später geltend machen, dass energetische Eigenschaften fehlten oder falsch dargestellt wurden.
Welche Unterlagen muss ich für die Erstellung bereitstellen?
Wir machen es so einfach wie möglich. In der Regel benötigen wir:
– aktuelle Grundrisse und Schnitte (PDF reicht).
– Baubeschreibung (falls vorhanden).
– Informationen zur Wärmeversorgung und zur Anlagentechnik (falls vorhanden).
Viele Details erfassen wir bei der Vor-Ort-Begehung. Auch mit schwieriger Datenlage kommen wir gut zurecht.
Wie lange dauert es, bis Sie den Ausweis in den Händen halten?
Im Standard-Tarif benötigen wir 10 Werktage nach erfolgter Begehung und nach Eingang der Unterlagen. Wenn es eilig ist (z. B. Notartermin), bieten wir eine Express-Option mit 5 Werktagen an.
Warum kostet der Ausweis pauschal 3.500 €
Unser Preis ist ein All-Inclusive-Angebot für maximale Planungssicherheit. Enthalten sind:
– Anfahrt und Vor-Ort-Begehung,
– komplette Berechnung nach DIN V 18599,
– Betreuung von der Begehung bis zum fertigen Energiebedarfsausweis und
– Registrierung.
Es gibt bei uns keine versteckten Kosten für Anfahrt oder „komplizierte Grundrisse“. Den Preis können wir anbieten, weil wir sehr viel Routine haben und unsere Prozesse sauber stehen.
Gilt der Preis für alle Gebäudearten (Assetklassen)?
Ja, für die üblichen Nichtwohngebäude. Egal ob Büro, Logistik, Handel, Bildungsstätte oder gemischt genutztes Gewerbeobjekt: Der Pauschalpreis gilt.
Bekommen Sie auch Tipps, wie Sie Ihr Gebäude verbessern können?
Ja. Jeder Energieausweis enthält kurz gefasste Modernisierungsempfehlungen. Wenn Sie es detaillierter brauchen (Priorisierung, erste Kosteneinschätzung, Maßnahmenpakete), können Sie das als Zusatzpaket (+ 700 €) dazubuchen.
Sind Ihre Aussteller qualifiziert?
Selbstverständlich. Unsere Berechnungen werden durch qualifizierte Aussteller erstellt und intern qualitätsgesichert. Wenn es darüber hinaus um weiterführende Leistungen geht (z. B. Sanierungsfahrplan, Maßnahmenplanung), sind wir hierfür durch unsere Listung als Energieeffizienz-Experten gut aufgestellt.
Für welche Gebäudetypen gilt „Nichtwohngebäude“?
Typische Nichtwohngebäude sind Büro- und Verwaltungsgebäude, Handelsimmobilien, Logistikhallen, Hotels, Bildungseinrichtungen, Produktions- und Gewerbeobjekte sowie viele Sonderimmobilien. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung und die passende Zonierung für die Bilanzierung nach DIN V 18599.
Bedarfsausweis trotz fehlender Pläne – geht das?
Oft ja. Wenn Pläne fehlen oder unvollständig sind, erfassen wir die relevanten Informationen bei der Begehung und ergänzen mit dem, was verfügbar ist (z. B. Flächenaufstellungen, Brandschutzpläne, TGA-Unterlagen). Je besser die Dokumente, desto schneller – aber „keine Pläne“ heißt nicht automatisch „geht nicht“. Sprechen Sie uns hierzu bitte an direkt an.
Muss eine Vor-Ort-Begehung sein?
In der Praxis: meistens ja, und aus gutem Grund. Nichtwohngebäude unterscheiden sich stark in Nutzung, Zonen, Betriebszeiten und Anlagentechnik. Damit die DIN-18599-Bilanz sauber, optimiert und nachvollziehbar ist, ist eine Begehung in der Regel der sicherste Weg. In Sonderfällen mit sehr guter Dokumentation kann eine Remote-Abwicklung möglich sein – das prüfen wir objektbezogen.
Welche Informationen werden bei der Begehung typischerweise erfasst?
Wir erfassen u. a. Nutzungszonen, relevante Bauteile und die wesentliche Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kälte/Klima), Beleuchtung, Regelung/Zeiten sowie Plausibilitäten (z. B. Betriebszeiten, Technikflächen). Ziel ist eine nachvollziehbare, prüffähige Berechnung nach DIN V 18599.
Was ist die DIN V 18599 – und warum ist sie für Nichtwohngebäude wichtig?
Die DIN V 18599 ist die zentrale Norm zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden. Sie bildet ab, dass neben Heizung auch Lüftung, Kühlung und Beleuchtung eine große Rolle spielen. Damit wird die Bewertung realistischer als rein verbrauchsbasierte Ansätze.
Wie läuft die Beauftragung ab?
Typischer Ablauf: 1) Kurz-Check (Gebäude, Nutzung, Größe) 2) Unterlagen-Upload 3) Begehung 4) Berechnung nach DIN V 18599 5) Qualitätscheck/Plausibilisierung 6) Registrierung und Versand.
Erstellen Sie Energiebedarfsausweise deutschlandweit?
Ja. Wir erstellen Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude bundesweit – inklusive Terminabstimmung, Begehung und kompletter Abwicklung aus einer Hand.
Was beeinflusst die Effizienzklasse bei Büro- und Gewerbegebäuden am stärksten?
Sehr häufig sind es Lüftung/Kälte, Beleuchtung und Regelungsqualität. Dazu kommen Wärmeversorgung (z. B. Fernwärme, Wärmepumpe, Kessel), Hüllqualität und interne Lasten. Bei vielen Objekten entscheidet nicht nur die Fassade, sondern vor allem die TGA.
Berücksichtigen Sie PV, Fernwärme und erneuerbare Energien?
Ja – sofern technisch vorhanden und belegbar. Wir setzen die Systeme sauber an und sagen Ihnen vorab, welche Nachweise sinnvoll sind (z. B. Angaben zur Anlage, Zählerkonzept, Betreiberinfos). Bei Fernwärme ist die Datenlage je nach Versorger unterschiedlich; wir klären, was wir brauchen, bevor wir loslegen.
Was ist, wenn nachträglich Daten geändert werden müssen?
Wenn sich relevante Angaben nachweislich ändern (z. B. Anlagenparameter, fehlende Unterlagen), können wir eine korrigierte Version erstellen.
Welche Angaben müssen in Immobilienanzeigen stehen?
Bei Verkauf oder Vermietung müssen bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis in die Anzeige. Welche genau, hängt vom Einzelfall ab (z. B. Art des Ausweises, Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse). Wir geben Ihnen die benötigten Angaben in der Praxis immer so, dass Sie sie direkt übernehmen können.
Ist ein Energiebedarfsausweis das Gleiche wie ein Energieaudit oder eine Sanierungsplanung?
Nein. Der Energieausweis ist eine standardisierte Bewertung. Ein Energieaudit oder eine Sanierungsplanung geht tiefer (Maßnahmen, Priorisierung, Kosten, Umsetzungsfahrplan). Viele Eigentümer starten mit dem Ausweis und entscheiden danach, ob sie mehr Tiefe brauchen. Bei Bedarf sprechen Sie uns an – wir decken auch diese Themen ab!


